Bestimmungsgemäße Verwendung
CPP 60-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung dienen zur kontrollierten Be- und Entlüftung einzelner Räume mit Lüftungsleistungen bis zu 60 m³/h.
Die Lüftungsgeräte sind geeignet für Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Büros oder vergleichbaren Räumen, sowohl für den Neubau als auch den Sanierungsfall.
Zulässig ist ein Betrieb:
- in Außenwänden mit maximal 500 mm Wandstärke (Rohbaumaß ohne Putz) in Kombination mit der Wandhülse W 90/WW 90 mit integriertem Kondensatablauf. Der Kondensatablauf ist erweiterbar unter Verwendung einer geeigneten, wärmegedämmten Wandhülse. Hierbei ist beim Einbau die Neigung von 1-2 % für den Kondensatablauf zu beachten.
- abhängig von der Außenabdeckung mit minimaler Wandstärke von:
PP 45 AK – 300 mm
PP 45 AE/AW/AS – 60 mm - in geschlossenen Zulufträumen, Platzbedarf/Arbeitsraum vor dem Gerät 0,7 m.
- exakt waagerecht mit Wasserwaage und an der Außenwand ausgerichtet, Einbaulage vertikal.
- CPP 60-Geräte werden ausschließlich an der Außenwand verbaut.
- mit fest verlegter elektrischer Installation.
- mit RLS 45 K-Komfortsteuerung zur Bedienung von maximal 8 CPP 60.
Für CPP 60-Geräte ist eine Außenabdeckung PP 45 AK/AE/AW/AS vorgeschrieben. Diese Außenabdeckungen führen potentiell anfallendes Kondensat über eine Abtropfkante ab.
CPP 60-Geräte sind Lüftungsgeräte, die sich generell nur für den Einsatz in Zulufträumen eignen. Um eine effiziente Lüftung dieser Geräte zu erreichen, empfehlen wir CPP 60-Geräte paarweise mit abwechselnder Be- und Entlüftung zu betreiben. Für große Wohneinheiten empfehlen wir mehrere Lüftungsgeräte pro Raum.
CPP 60-Geräte sind ausschließlich für den häuslichen Gebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen. Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.