Bestimmungsgemäße Verwendung

CPP 60-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung dienen zur kontrollierten Be- und Entlüftung einzelner Räume mit Lüftungsleistungen bis zu 60 m³/h.

Die Lüftungsgeräte sind geeignet für Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Büros oder vergleichbaren Räumen, sowohl für den Neubau als auch den Sanierungsfall.

Zulässig ist ein Betrieb:

Für CPP 60-Geräte ist eine Außenabdeckung PP 45 AK/AE/AW/AS vorgeschrieben. Diese Außenabdeckungen führen potentiell anfallendes Kondensat über eine Abtropfkante ab.

CPP 60-Geräte sind Lüftungsgeräte, die sich generell nur für den Einsatz in Zulufträumen eignen. Um eine effiziente Lüftung dieser Geräte zu erreichen, empfehlen wir CPP 60-Geräte paarweise mit abwechselnder Be- und Entlüftung zu betreiben. Für große Wohneinheiten empfehlen wir mehrere Lüftungsgeräte pro Raum.

CPP 60-Geräte sind ausschließlich für den häuslichen Gebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen. Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.