Vernünftigerweise vorhersehbare nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Der Betrieb des Lüftungsgerätes ist in folgenden Situationen und Umgebungen nicht zulässig:
- wenn in der Nähe des Lüftungsgerätes brennbare Materialien, Flüssigkeiten oder Gase gelagert sind.
- in explosionsfähiger Atmosphäre.
- in Kombination mit einer Laborabsaugung.
- in Kombination mit raumluftabhängigen Feuerstätten an einer mehrfach belegten Abgasanlage.
- zur Förderung von Chemikalien oder aggressiven Gasen/Dämpfen.
- mit Dunstabzugshauben im Abluftbetrieb.
- während der Bauphase.
- zum Austrocknen von Neubauten.
Lesen Sie hierzu auch die Sicherheitshinweise für PushPull-Lüftungsgeräte mit weiteren Informationen zu den Gefahrenpotentialen.