Zulässiger Betrieb
Ein Betrieb der Lüftungsgeräte ist zulässig:
- in Außenwänden mit mindestens 365 mm und maximal 500 mm Wandstärke mit ausreichender Tragfähigkeit.
- in geschlossenen Räumen (Zu- und Ablufträumen), Platzbedarf/Arbeitsraum vor dem Gerät 0,7 m.
- mit exakt waagerecht und an der Außenwand ausgerichtetem Vormontage-Set: Einbaulage horizontal (Brüstungsvariante) oder vertikal (Laibungsvarianten).
- mit fest verlegter elektrischer Installation.
- mit korrekt installiertem Außengitter mit Abtropfschiene.
- mit RLS 45 K-Steuerung(en). Eine Bedienung mit zusätzlichen DS 45 RC-Funkschaltern ist ebenfalls möglich (DS 45 RC nur in Kombination mit PP 45 EO).
- mit 1 Gerätepaar. Ein paarweiser Betrieb von RV 2-Geräten wird empfohlen. Ein einzelnes RV 2-Gerät kann auch mit einem Abluftventilator im Bad/WC kombiniert werden. Zulässig sind Abluftventilatoren mit bis zu 60 m³/h (ER oder ECA 100 ipro).
- wenn das Gebäude bezugsfertig ist.
- wenn alle Anschlussleitungen korrekt angebracht sind und fest sitzen.
- wenn alle Schutzmaterialien entfernt sind.
- wenn alle Lüftungsgeräte und Raumluftsteuerungen korrekt eingebaut sind.