Maximale Anzahl an Lüftungsgeräten
Für Kombinationsmöglichkeiten von RV 2, CPP 60, PPB 30 und PP 45-Lüftungsgeräten siehe Übersichtsabbildung in Kapitel 10.1. Des Weiteren ist zu beachten, dass je Mastersteuerung maximal 8 RV 2-Geräte, 8 CPP 60-Geräte und 3 PPB 30 K-Geräte zulässig sind.
Beispiel: 10 RV 2 sind nicht zulässig, auch nicht in Kombination mit einem Leistungsteil PP 45 LT (RS 485-Bus ist bereits mit maximaler RV 2-Anzahl voll belegt) → Kapitel Automatische Suche, Status CMD: Suchlauf starten.
ACHTUNG: Die zulässige Anzahl an Lüftungsgeräten im System ist anhand der Leistungsdaten der Komponenten zu berechnen. Diese hängt von der Leistungsaufnahme der einzelnen Komponenten und den eingesetzten PP 45 LT-Leistungsteilen und RLS 45 K-Steuerungen ab.
Kombinationen an einer RLS 45 K
RV 2 | PP 45 | PPB 30 K |
|---|---|---|
8 | 0 | 0 |
6 | 0 | 1 |
4 | 0 | 2 |
4 | 2 | 0 |
2 | 4 | 0 |
2 | 2 | 1 |
2 | 0 | 3 |
0 | 4 | 1 |
0 | 2 | 2 |
Weitere Gerätekombinationen mit zusätzlichen PP 45 LT und RLS 45 K am RS 485-Bus möglich.
- Maximale Leistungsaufnahme je RLS 45 K und PP 45 LT = ca. 20 W
- Max. 8 RV 2 (2,5 W je Gerät)
- Max. 8 CPP 60 (1,2 W je Gerät)
- Max. 3 PPB 30 K (5,3 W je Gerät)
- Max. 6 PP 45 (3,5 W je Gerät) an der Fan1/Fan2-Schnittstelle der RLS 45 K