Zulässiger Betrieb
Ein Betrieb des Lüftungsgerätes ist zulässig:
- in Außenwänden mit mindestens 365 mm und maximal 500 mm Wandstärke mit ausreichender Tragfähigkeit.
- in geschlossenen Räumen (Zu- und Ablufträumen), Platzbedarf/Arbeitsraum vor dem Gerät 0,7 m.
- exakt waagerecht mit der Wasserwaage und an der Außenwand ausgerichtet, Einbaulage horizontal (Brüstungsvariante) oder vertikal (Laibungsvarianten).
- mit fest verlegter elektrischer Installation.
- mit korrekt installiertem Außengitter (Abtropfschiene).
- mit RLS 45 K-Komfortsteuerung zur Bedienung von maximal 8 RV 2.
- mit mindestens 1 Gerätepaar, ein paarweiser Betrieb wird empfohlen. Ein einzelnes RV 2-Gerät kann auch mit einem Abluftventilator im Bad/WC kombiniert werden. Zulässig sind Abluftventilatoren mit bis zu 60 m³/h (ER 60 oder ECA 100 ipro).