Nicht zulässiger Betrieb
Ein Betrieb des Lüftungsgerätes ist in folgenden Situationen und Umgebungen nicht zulässig, siehe auch Sicherheitshinweise für PushPull-Lüftungsgeräte:
- mit brennbaren Materialien, Flüssigkeiten oder Gase in der Nähe des Lüftungsgerätes.
- in explosionsfähiger Atmosphäre.
- in Kombination mit einer Laborabsaugung.
- in Kombination mit raumluftabhängigen Feuerstätten an einer mehrfach belegten Abgasanlage.
- zur Förderung von Chemikalien oder aggressiven Gasen/Dämpfen.
- mit Dunstabzugshauben im Abluftbetrieb.
- während der Bauphase.
- zum Austrocknen von Neubauten.