Deponieren Sie in der Nähe des Ventilators keine brennbaren Materialien, Flüssigkeiten oder Gase → Lebensgefahr: Bei Entzündung oder Brand können gefährliche Substanzen mit der Lüftung in die Räume gelangen.
Betreiben Sie den Ventilator niemals in explosionsfähiger Atmosphäre oder in Kombination mit einer Laborabsaugung → Explosionsgefahr durch explosionsfähige Gase und Stäube.
Fett- und Öldämpfe von Dunstabzugshauben können den Ventilator und die Luftkanäle verschmutzen und die Leistungsfähigkeit reduzieren. Ventilator auf keinen Fall zur Förderung dieser Stoffe verwenden → Gerätebeschädigung.
Lebensgefahr bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuerstätten an mehrfach belegten Abgasanlagen durch Kohlenstoffmonoxid. Sorgen Sie bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuerstätten für ausreichende Zuluftnachströmung. Beachten Sie die maximal zulässige Druckdifferenz von 4 Pa. Die Ausführung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers.
Der Ventilator erfüllt nicht die Norm für Einzelentlüftungsanlagen DIN 18017-3. Setzen Sie diesen nicht in Anlagen nach DIN 18017-3 ein.
Setzen Sie den Ventilator niemals zur Förderung von Chemikalien oder aggressiven Gasen/Dämpfen ein → Gesundheitsgefahr, wenn diese Substanzen in die Räume verteilt werden.
Betreiben Sie den Ventilator niemals während der Bauphase. Ventilator und Rohrleitungen können verschmutzen und den Ventilator beschädigen.